AGB

    1. Sofern zwischen Ihnen und uns bei Zugang eines Angebotes noch kein Maklervertrag besteht, kommt er unter Anerkennung der hier mitgeteilten Geschäftsbedingungen zustande, indem Sie von uns oder einer der im Angebot bezeichneten Person weitere Auskünfte oder Unterlagen anfordern, oder sich unsere Maklertätigkeit sonst wie zunutze machen.

    2. Hinsichtlich des Verkaufsobjektes und der Finanzierung stehen wir unseren Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu Auskünften und Rat zur Verfügung. Mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Auskünfte und Ratschläge können diese jedoch nur unter Ausschluss jeder Verbindlichkeit, auch soweit gesetzlich zulässig, der Haftung aus §§ 276, 278 BGB erteilt werden. Objektangaben beruhen auf den Angaben des Verkäufers/ Vermieters und werden nach bestem Wissen erteilt. Angebote erfolgen stets freibleibend.

    3. Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

    4. Der Käufer hat die im Angebot genannten Provisionen zu zahlen. Ist kein Provisionssatz genannt, gelten die am Ort des Objektes ortsüblichen Provisionssätze als vereinbart.

    5. Alle Angebote sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe unserer Angebote an Dritte ist nur statthaft, wenn bei der Weitergabe an den Dritten auf die Provisionspflicht an uns hingewiesen wird. Bei Weitergabe ohne diese Angabe wird vermutet, dass uns ein Schaden in der Höhe der gesamten Provision entstanden ist.

    6. Erwirbt ein Empfänger unseres Angebotes das Objekt, gilt unser Angebot als ursächlich für den Erwerb, es sei denn, der Empfänger erbringt den Gegenbeweis. Mitursächlichkeit genügt für die Entstehung des Provisionsanspruches. Auf Vorkenntnis des angebotenen Objektes kann sich der Käufer bei mündlichem Angebot nur berufen, wenn er uns sofort mündlich, bei schriftlichem Angebot, wenn er uns innerhalb einer Woche nach Zugang unseres Angebotes diese schriftlich nachweist. Unterbleibt der Nachweis der Vorkenntnis, wird dadurch uns gegenüber anerkannt, dass unsere Tätigkeit vertragsursächlich ist.

    7. Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages/ Vertrages (Miet-, Pachtvertrag). Die Provisionspflicht entfällt nicht bei Anfechtung des Vertrages oder Rücktritt eines Vertragspartners.

    8. Tätigkeit für die andere Seite ist ausdrücklich gestattet.

    9. Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.

    10.Für die Interessenten von Miet- und Pachtverträgen gelten die genannten Bedingungen entsprechend.

    Feldstraße 46, 59955 Winterberg +49 2981 3366 info@grulke-immobilien.de Mo - Fr 09.00-14.00 Uhr oder Termin nach Vereinbarung!
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